Alternative für Deutschland
Satzung des Kreisverbandes Märkisch-Oderland
als Untergliederung des Landesverbandes Brandenburg der Alternative für Deutschland
Stand: 28.10.2023
§ 12 - Wahlen
(1) Für die Durchführung von Wahlen gelten die Bestimmungen der Landeswahlordnung, sofern der Kreisverband keine eigene Wahlordnung beschlossen hat. Eine Wahlordnung des Kreisverbands darf der Landes- und Bundeswahlordnung nicht widersprechen.
(2) Bei Wahlen von Kandidaten zu öffentlichen Ämtern gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Soweit während einer Mitgliederversammlung Wahlen vorgesehen sind, ist auch eine Wahl- und Zählkommission zu wählen. Der Leiter der Wahlkommission ist Teil der Versammlungsleitung.
§ 12 a - Mandatsträgerbeitrag
(1) Abgeordnete der AfD-Kreistagsfraktion Märkisch-Oderland entrichten ab dem 01.01.2024
neben dem Mitgliedsbeitrag einen monatlichen Mandatsträgerbeitrag in Höhe von 5% der
Grund-Aufwandsentschädigung.
(2) Stadtverordnete und Gemeindevertreter sind angehalten, auf freiwilliger Basis einen
Mandatsträgerbeitrag entsprechend Abs. 1 zu leisten.
(3) Die Zahlung erfolgt zu Beginn eines Kalendermonats oder -quartals auf das Konto des
Kreisverbandes.
§ 13 - Jugendorganisation
Die Bestimmungen des § 8 der Landessatzung gelten entsprechend.
§ 15 - Salvatorische Klausel, Inkrafttreten
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen nicht berührt.
(2) Diese Satzung tritt nach Beschluss durch die Kreismitgliederversammlung am 14.05.2017 in Kraft und ersetzt alle früheren Satzungen des Kreisverbands.
Unterschrift des Protokollführers
Unterschrift des Vorsitzenden
KONTAKT
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